PAHL & PARTNER
Steuerberatungsgesellschaft in Göttingen
Steuerberatung digital
sicher. einfach. schnell.
Wir haben unsere Kanzlei im Jahr 2014 neu gegründet um unsere Vision der umfassenden digitalen Betreuung unserer Kunden umzusetzen. Durch die Neugründung konnten wir alle Prozesse in einer Steuerberatungskanzlei unter dem Leitbild einer digitalen Kanzlei ganz neu aufbauen. Unsere Motivation war dabei weniger technische Verspieltheit als vielmehr die Gewissheit, das die konsequente Nutzung von digitalen Medien im Ergebnis Zeit und damit Kosten spart und dabei die Qualität in den meisten Fällen noch verbessern kann. Uns war von Anfang an wichtig, das nicht nur die Abläufe in unserer Kanzlei schlanker werden. Mindestens genauso wichtig ist es uns, da unsere Lösungen auch Zeit und Geld unserer Kunden spart.
Wir setzen dabei konsequent auf die verlässlichen und kostengünstigen Lösungen der DATEV eG. Sind die Softwarelösungen der DATEV im Kanzleibetrieb schon lange der Standard schlechthin, gewinnen auch die Mandantenlösungen immer mehr an Bedeutung. Ergänzt um ein immer weiter wachsendes Angebot an Schnittstellen stellen DATEV Softwarelösungen auch immer mehr eine Alternative für die Software im Unternehmenseinsatz dar. Neben der klassischen Auftragsbuchführung unterstützen wir auch aktiv den Einsatz der DATEV Software im Mandantenbetrieb. Natürlich immer mit digitalen Belegen.
Steuerberatung als Schnittstelle
Die richtigen Verbindungen zu haben war schon immer wichtig. Als Steuerberater sehen wir uns auch als Schnittstelle zu den unterschiedlichsten fachlichen Anknüpfungspunkten eines Unternehmens. Allen voran Kreditinstitute und natürlich die Finanzbehörden. Aber auch Sozialversicherungsträger und Unternehmensverbände sind wichtige Ansprechpartner für uns.
Und im technischen Sinne sorgen wir auch für die richtige Verbindung von Softwareprodukten. Insbesondere kümmern wir uns um den Datenfluss in oder aus DATEV-Produkten. Damit die Lösung ‚Auf Knopfdruck‘ nicht nur ein Traum bleibt.
über uns – die Steuerberater
Nicole Petry
Dipl.-Kffr/Steuerberaterin
bringt Famillie und Beruf unter einen Hut und wünscht sich mehr Frauen in der Rolle der Unternehmerin.
Berufliche Stationen
1971 Geburt
1991 – 1993 Ausbildung zur Industriekauffrau bei der Fissler GmbH, Idar-Oberstein
1993 – 1999 Studium der Betriebswirtschaftslehre mit dem Abschluss zur Diplom-Kauffrau
1999 – 2007 Mitarbeiterin bei der Steuerberatersozietät Roland-Maus-Reinhard in Idar-Oberstein
2006 Steuerberaterexamen
2006 – 2013 Angestellte Steuerberaterin bei der Quattek & Partner Steuerberatungsgesellschaft in Göttingen
Privates
Verheiratet
2 Kinder
liebt Sport
über uns – die Steuerberater
Gerhard Pahl
„Das Leben ist viel zu kurz für Stempeln und abheften…“
Als Steuerberater kenne ich mich natürlich damit aus wie man weniger Steuern zahlt. Doch wichtiger als die Frage, wie viel Steuern man zahlt, ist doch, wie wie viel man am Ende über hat.
Meine Motivation möglichst viele Arbeiten digital zu erledigen ergeben sich aus der Erfahrung, das mit den richtigen Prozessen viele Arbeiten nur noch ein einziges mal gemacht werden müssen. Was man dann am Ende mehr hat ist auf jeden Fall Zeit. Und Zeit ist ja bekanntlich Geld.
Um Unternehmen in der digitalen Transformation zu Unterstützen benötigt man neben Wissen und Erfahrung vor allem Eines: Ausdauer. Denn bis alles nur noch „ein Knopfdruck“ ist, kann es schon mal etwas dauern.
Berufliche Stationen
1969 Geburt
1989 Ausbildung zum Steuerfachassistenten
1997 Prüfung zum Steuerfachwirt
2003 Prüfung zum Steuerberater
1991 – 2003 Mitarbeiter bei der Quattek & Partner Steuerberatungsgesellschaft in Göttingen
2004 – 2013 Partner bei der Quattek & Partner Steuerberatungsgesellschaft in Göttingen
2010 – 2013 Kooperationspartner und Referent der DATEV eG zu den Themen digitales Dokumentenmanagement, Marketing und Eigenorganisation
Privates
Verheiratet
4 Kinder
Leidenschaftlicher Fahrradfahrer
Aktuelles
Überlebensrate von Gründungen nach fünf Jahren
2024 wurden rund 360.000 Unternehmen gegründet. Das klingt gut, doch kommt es für eine Volkswirtschaft auch darauf an, wie viele davon überleben. Dazu hat das Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM) Daten untersucht.
Auf Basis des Unternehmensregisters beobachten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler am Institut regelmäßig den Fortbestand von neu gegründeten Unternehmen innerhalb der ersten 5 Jahre: Demnach waren von denjenigen Unternehmen, die 2017 gegründet wurden, nach einem Jahr noch 74 Prozent am Markt aktiv. Mit jedem weiteren Jahr sank die Überlebensrate kontinuierlich: Nach 5 Jahren betrug sie nur noch rund 38 Prozent.
Solo-Selbstständige stärker betroffen
Ausgeprägter ist die Entwicklung bei Solo-Selbstständigen. Bei ihnen fällt der Wert auf 34 Prozent. Demgegenüber hielt sich bei den Unternehmen mit Beschäftigten knapp die Hälfte.
Stabile Gründungen im Gesundheitswesen
Von allen Wirtschaftszweigen zeigten Gründungen im Gesundheits- und Sozialwesen im Beobachtungszeitraum die größte Bestandsfestigkeit, gefolgt vom Verarbeitenden Gewerbe. Am niedrigsten war die Überlebensrate in der Kunst-, Unterhaltungs- und Erholungsbranche – weniger als ein Drittel dieser Unternehmen überlebten die ersten fünf Jahre.
(IfM / STB Web)
Artikel vom 11.04.2025
Selbstständige wieder zuversichtlicher
Die Selbstständigen in Deutschland wollen wieder mehr investieren. Nach 13,6 Prozent im November 2024 planen aktuell fast 20 Prozent, ihre Investitionen in diesem Jahr zu erhöhen. Das zeigt der Jimdo-ifo-Geschäftsklimaindex.
Gleichzeitig ist der Anteil derjenigen, die eine Kürzung ihrer Investitionen planen, von knapp 40 auf 31,2 Prozent gesunken. Gegenüber der restlichen Wirtschaft sei die Investitionsbereitschaft allerdings dennoch deutlich geringer, so ifo-Expertin Katrin Demmelhuber.
Mehr Investitionsbereitschaft
Beim Kreditzugang berichten weniger Selbstständige (34 Prozent) von Schwierigkeiten als im Vorquartal (35,1 Prozent). In der Gesamtwirtschaft nahm die Quote hingegen leicht zu, von 30,5 auf 31,4 Prozent. Der Anteil der Befragten, die überhaupt Kreditverhandlungen führen, ging jedoch bei den Selbstständigen zurück auf knapp 8 Prozent nach zuletzt über 10 Prozent. Sie ist damit wesentlich geringer als in der Gesamtwirtschaft mit über 23 Prozent.
Der "Jimdo-ifo-Geschäftsklimaindex" stieg von -21,3 Punkten im Februar auf -15,8 im März. Er liegt damit aber immer noch weit im Minus. Der Indikator wird seit Dezember 2021 ermittelt, um die Sichtbarkeit von Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen zu erhöhen.
Verbesserungen in Beratung und Werbung
Es werden im Index alle Sektoren berücksichtigt, wobei der Schwerpunkt auf dem Dienstleistungssektor liegt. Auf Branchenebene verbesserte sich die Lage aktuell insbesondere für Unternehmensberatungen, Werbung/Marktforschung sowie Architektur- und Ingenieurbüros, berichtet der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V. (VGSD).
"Es ist ermutigend, dass sich bei den Selbstständigen wieder eine gewisse Aufbruchsstimmung abzeichnet", sagt Matthias Henze, CEO und Mitgründer von Jimdo. "Die Entwicklung könnte mit dem Finanzpaket zusammenhängen, von dem sich viele Selbstständige neue Impulse erhoffen."
(ifo / VGSD / STB Web)
Artikel vom 07.04.2025
Keine Corona-Soforthilfe für Personalkosten
Nach den Förderrichtlinien für die bayerische Corona-Soforthilfe können für die Feststellung eines Liquiditätsengpasses nur der Sach- und Finanzaufwand, aber nicht die Personalkosten berücksichtigt werden. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Dem Kläger, einem Friseur, wurden auf seinen Antrag im Frühjahr 2020 insgesamt 9.000 Euro Corona-Soforthilfe ausgezahlt. Die Regierung von Mittelfranken forderte das Geld zurück, da kein pandemiebedingter Liquiditätsengpass eingetreten sei. Zurecht, wie das Gericht mit Beschluss vom 27. März 2025 bestätigte.
Dass auch Personalkosten erfasst sein sollten, sei den maßgeblichen Förderrichtlinien nicht zu entnehmen. Es habe seitens der zuständigen Behörde auch keine davon abweichende Förderpraxis gegeben. Sollten einzelne Anträge, die Personalkosten ausgewiesen hatten, bewilligt worden sein, führe dies nicht zu einer anspruchsbegründenden Verwaltungspraxis.
Hinsichtlich der Personalkosten, also der Gehälter sowie Sozialversicherungsbeiträge, habe der Arbeitgeber, sofern möglich, Kurzarbeit anmelden müssen, wenn das Personal nicht beschäftigt werden konnte.
(BayVGH / STB Web)
Artikel vom 02.04.2025
Fast 14 Millionen nutzen Pendlerpauschale
Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, nutzten im Jahr 2020 13,8 Millionen Beschäftigte die Entfernungspauschale, besser bekannt als Pendlerpauschale. Die Zahlen sind aufgrund der Fristen zur Steuerveranlagung erst jetzt verfügbar.
In der Statistik sind nur die Fälle erfasst, bei denen die Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von damals 1.000 Euro lagen. Personen, die unterhalb dieses Betrags blieben, machten deshalb häufig keine weiteren Angaben zu den Kilometern oder reichten gar keine Steuererklärung ein. 84 Prozent beziehungsweise 11,6 Millionen Personen nutzten zumindest für einen Teil der durchschnittlichen Strecke von 28 Kilometern das eigene Auto.
Im Jahr 2020 betrug die Pendlerpauschale 30 Cent pro Kilometer des einfachen Arbeitswegs. Nach einer Gesetzesreform im Mai 2022 liegt sie ab dem 21. Kilometer bei 38 Cent.
Ein Großteil der Pendelnden (54 Prozent) hatte ein mittleres Einkommen von 20.000 bis unter 50.000 Euro brutto, bei weiteren 30 Prozent lag es zwischen 50.000 und 100.000 Euro im Jahr.
Je ländlicher eine Person wohnte, desto häufiger fuhr sie zudem mit dem Auto. In Großstädten gaben 68 Prozent der Pendelnden an, zumindest für einen Teil der Strecke das Auto zu nutzen. In Mittel- und Kleinstädten betrug der Anteil 87 Prozent beziehungsweise 91 Prozent, in Landgemeinden 93 Prozent.
(Destatis / STB Web)
Artikel vom 31.03.2025
Der Solidaritätszuschlag ist verfassungsgemäß
Das Bundesverfassungsgericht hat den Solidaritätszuschlag für verfassungsgemäß erachtet und eine Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen. Die Entscheidung vom 26. März 2025 wurde mit Spannung erwartet.
Der Solidaritätszuschlag wurde zum 1. Januar 1995 als Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer eingeführt. Voraussetzung für eine solche Ergänzungsabgabe ist ein aufgabenbezogener finanzieller Mehrbedarf des Bundes, hier der Finanzierungsbedarf durch die deutsche Wiedervereinigung.
Ein Wegfall dieses Mehrbedarfs könne auch heute noch nicht festgestellt werden, so das Bundesverfassungsgericht. Eine Verpflichtung des Gesetzgebers zur Aufhebung des Solidaritätszuschlags bestehe folglich nicht.
Mehrbedarf besteht weiterhin
Der Bundesfinanzhof gelangte in einer Entscheidung vom Januar 2023 auch bereits zu diesem Ergebnis. Angesichts der Bewältigung einer Generationenaufgabe sei der lange Erhebungszeitraum noch im Rahmen.
Seit 2021 werden bereits nur noch Gutverdienende sowie Körperschaften belastet. Der Zuschlagsatz zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer beträgt dabei 5,5 Prozent. Im Falle des Kapitalertragsteuerabzugs bemisst sich der Solidaritätszuschlag nach der anfallenden Kapitalertragsteuer.
Gesetzgeber muss Entwicklung regelmäßig prüfen
Hinsichtlich des Fortbestands des finanziellen Mehrbedarfs hat der Gesetzgeber zwar Spielraum. Bei einer länger andauernden Erhebung einer Ergänzungsabgabe trifft ihn allerdings auch eine Beobachtungsobliegenheit. Er muss in gewissen Abständen die Entwicklung prüfen. Dieser Verpflichtung sei der Gesetzgeber durch die Anpassung ab 2021 auch nachgekommen, wodurch sich das Aufkommen deutlich verringerte, von 18,7 Milliarden Euro im Jahr 2020 auf nur noch 11 Milliarden Euro 2021.
Etwa 12,5 Milliarden Euro in 2025 erwartet
Rund sechs Millionen steuerpflichtige Personen und etwa 600.000 Kapitalgesellschaften müssen laut dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) den Solidaritätszuschlag weiterhin zahlen. Im vergangenen Jahr betrug das Aufkommen 12,6 Milliarden Euro, für 2025 werden etwa 12,5 Milliarden Euro erwartet.
(BVerfG / STB Web)
Artikel vom 26.03.2025
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